• SBK-Arbeitgebertelefon

    0800 072 572 599 99

    gebührenfrei

  • Jetzt Ihren persönlichen

    Kundenberater finden

    Ich bin für Sie da

DEÜV-Meldungen für beschäftigte Altersrentner

Aufgrund der Änderungen durch das Flexirentengesetz gibt es oft Unsicherheiten, wie beschäftigte Altersrentner zu melden sind. Bei uns erhalten Sie einen Überblick mit Regeln für verschiedene Rentnergruppen.

Die rentenversicherungsrechtliche Beurteilung von beschäftigten Altersrentnern hat sich bereits durch das Flexirentengesetz seit dem 1. Januar 2017 geändert.

Ab Beginn des Kalendermonats nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze sind beschäftigte Altersvollrentner seither rentenversicherungsfrei. Durch Erklärung gegenüber des Arbeitgebers kann auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten werden. Arbeitgeber haben weiterhin den Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung zu zahlen, der zu tragen wäre, wenn für den Beschäftigten Rentenversicherungspflicht bestehen würde.

Für die DEÜV-Meldungen bei beschäftigten Altersrentnern gilt Folgendes:

Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung

Durch das Flexirentengesetz entfiel der Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung für fünf Jahre (1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2021), um die Beschäftigung von Rentnern für Arbeitgeber attraktiver auszugestalten.

„Bleiben Sie auf dem Laufenden.“ – mit unserem kostenfreien Newsletter für Firmen werden Sie regelmäßig über Neuerungen aus dem Sozialversicherungs-, Steuer- und Arbeitsrecht sowie dem Personalwesen informiert. Natürlich berichten wir auch über die Angebote der SBK für Sie und Ihre Mitarbeitenden und geben Ihnen Tipps rund um Gesundheit am Arbeitsplatz. Interessiert? Dann melden Sie sich einfach und unverbindlich an.

Hier geht's zur Anmeldung

Fühlen Sie sich durch die Inhalte gut informiert?