DSAK: Meldeverfahren zur Neueinrichtung von Firmenkonten
Zum 1. Januar 2023 wurde das Meldeverfahren zur Neueinrichtung von Firmenkonten eingeführt.
Die notwendigen Angaben zu seiner Einrichtung stellen Firmen auf elektronische Anforderung der jeweiligen Einzugsstelle bereit. Auch Änderungen sind über das neue Verfahren elektronisch zu melden.
Hintergrund
Wenn ein Unternehmen erstmalig eine DEÜV-Anmeldung oder einen Beitragsnachweis für einen Beschäftigten übermittelt, werden von den Einzugsstellen oft Fragebogen in Papierform versandt, um alle erforderlichen Daten einzuholen.
Im Zuge der Digitalisierung war dieses Vorgehen nicht mehr zeitgemäß.
Das gilt jetzt
Das neue Meldeverfahren wurde in das vorhandene DEÜV-Meldeverfahren integriert. Die Krankenkasse meldet mit dem Datensatz „Krankenkassenmeldung“ (DSKK) die Anforderung zur Eröffnung des Firmenkontos mit dem neuen Abgabegrund 06 „Anforderung Arbeitgeberdaten“.
Die Übermittlung der entsprechend notwendigen Angaben durch die Arbeitgeber erfolgt mit dem neuen Datensatz „Arbeitgeberkonto“ (DSAK). Der entsprechende Abgabegrund lautet 01 „Rückmeldung zur Anforderung“.
Die Unternehmen können dann folgende Angaben an die Krankenkassen übermitteln:
Firmenanschrift, Daten der Kontaktperson mit Telefon und E-Mail-Adresse
Hier wird die Zustelladresse übermittelt, sollte dies abweichend von der Adresse in den Grunddaten sein.
Gib es einen Dienstleister, z. B.Steuerberatung, wird im Feld „Betriebsnummer Abrechnungsstelle“ die Betriebsnummer des Dienstleisters eingetragen.
Es wird der gewählte Umlagesatz und der Zeitpunkt der Gültigkeit übermittelt. Eine Änderung des Umlagesatzes ist nur zum Jahreswechsel oder zu Beginn des Arbeitgeberkontos möglich.
Hier ist unbedingt auf den Fälligkeitstermin zu achten. Es gibt DSAK-Übertragungen, die beispielsweise nur 1-mal im Monat stattfinden. Der pünktliche Eingang des SEPA-Mandats wird durch die Einzugsstellen geprüft.
Änderungen zum Arbeitgeberkonto
Auch Änderungen in den jeweiligen Angaben werden über das neue Meldeverfahren übermittelt und den Einzugsstellen damit elektronisch bereitgestellt. Dafür zu verwenden ist der Abgabegrund 02 „Änderungsmeldung“.
Gut zu wissen: SEPA-Lastschriftmandate können weiterhin nur schriftlich gekündigt werden.