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SV-Meldeportal

Seit dem 4. Oktober 2023 ist das neue SV-Meldeportal freigeschaltet.

Die Sozialversicherungsträger sind gemäß § 95a SGB IV gesetzlich verpflichtet, eine Ausfüllhilfe zum elektronischen Austausch von Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen zur Verfügung zu stellen. Über sv.net haben 2023 etwa 550.000 Unternehmen und deren Dienstleistungspartner ca. 25 Millionen Meldungen pro Jahr mit den gesetzlichen Krankenkassen oder der Deutschen Rentenversicherung ausgetauscht.

Das neue SV-Meldeportal ist eine komplette Neuentwicklung und ersetzt die etablierte Ausfüllhilfe sv.net. Es handelt sich um eine reine Webanwendung, die ausschließlich mit einem Browser ausgeführt wird. 

Das neue Meldeportal wurde Anfang Oktober 2023 freigegeben. Die browserbasierte Internetanwendung weist einen ähnlichen Funktionsumfang auf wie das gewohnte sv.net und führt auch weiterhin keine Berechnungen durch, um nicht in Konkurrenz mit den kommerziellen Angeboten zu treten.

Aktuelle Informationen zum SV-Meldeportal

Betrieb des SV-Meldeportals

Das SV-Meldeportal läuft aus technischer Sicht sehr stabil. Nach der erfolgreichen Registrierung können alle Nutzer ihre Meldungen problemlos mit den Datenstellen der Sozialversicherung austauschen. User loben insbesondere die neuen Funktionen wie die Mandantenfähigkeit zur einfachen Verwaltung von mehreren Betriebsstätten oder Mandanten.

sv.net wird am 30.06.2024 abgeschaltet

Zur Sicherstellung des geordneten Übergangs der aktuellen sv.net-User auf das SV-Meldeportal haben die Träger dieser Anwendung beschlossen, sv.net für die weitere, bereits heute eingeschränkte Nutzung endgültig am 30.06.2024 abzuschalten.

Unerwartet langer Registrierungsprozess

Uns ist bereits vermehrt mitgeteilt worden, dass eine Registrierung beim SV-Meldeportal teilweise bis zu drei Wochen dauert! Der Grund dafür ist wohl die Einbindung des Elster-Organisations-Zertifikates.

Unser Tipp: Registrieren Sie sich also lieber zeitnah.

Kostenpflichtige Nutzung SV-Meldeportal

Die Nutzung des SV-Meldeportals ist im Jahr 2024 kostenfrei, sofern sich Unternehmen und deren Dienstleistungspartner bis zum 30.06.2024 registrieren. Erst ab 01.01.2025 ist für diese User die Nutzung des SV-Meldeportals kostenpflichtig.

Allgemeines zum SV-Meldeportal

Online-Datenspeicher

Neu ist die optionale Funktion des zentralen, sicheren Online-Datenspeichers, in dem die Firmendaten, Personaldaten sowie alle abgegebenen und empfangenen Meldungen bis zu fünf Jahre lang verschlüsselt gespeichert werden. Damit können auch kleinere Unternehmen alle relevanten Daten elektronisch vorhalten und bei Bedarf für einen Abruf bereitstellen, ohne sich um aufwändige Schutzmaßnahmen und Datensicherungen zu kümmern. Das SV-Meldeportal bietet mit dem Online-Speicher einen „elektronischen Aktenschrank“ für die Speicherung von Firmen-, Mitarbeiter- und Meldedaten an. Der Aktenschrank ist verschlüsselt und eindeutig einer Betriebsnummer zugeordnet. So kann der Zugriff zum Schreiben und Lesen nur von den jeweils registrierten Nutzern eines Unternehmens verwaltet werden. Der Datenbestand eines Aktenschranks wird für fünf Jahre vorgehalten. Die ITSG führt laufend zentrale Datensicherungen durch.

Mandatsverwaltung

Unternehmen, die für mehr als eine Betriebsnummer Daten mit den SV-Trägern austauschen, können eine strukturierte Mandantsverwaltung nutzen. Das gilt auch für Dienstleistungspartner, die für mehrere Firmen die Entgeltabrechnung und das Meldewesen übernehmen. Ein Unternehmen kann beispielsweise einer Steuerberatung für einen frei bestimmbaren Zeitraum ein Mandat übertragen, um in seinem Auftrag Meldungen mit SV-Trägern auszutauschen. Voraussetzung hierfür ist die Nutzung der Multi-Mandanten-Version.

Registrierung und Kosten

Der Zugang für Unternehmen erfolgt über das ELSTER-Unternehmenskonto, das über die Webseite Mein-Unternehmenskonto eingerichtet werden kann.

Kostenpflichtige Nutzung SV-Meldeportal: Die Nutzung des SV-Meldeportals ist im Jahr 2024 kostenfrei, sofern sich Unternehmen und deren Dienstleistungspartner bis zum 30.06.2024 als Nutzer registrieren. Erst ab 01.01.2025 ist für diese user die Nutzung des SV-Meldeportals kostenpflichtig.

Mehr Informationen und die Anmeldemöglichkeit finden Sie auf der Homepage Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG).

Neue Fachverfahren ab 01.07.2024

Elektronische Abfrage der Mitgliedschaft ab  01.07.2024

Unternehmen, Zahlstellen, die Agenturen für Arbeit und die zugelassenen kommunalen Träger können ab Juli 2024 die aktuelle Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse in elektronischer Form abfragen (§ 28a Absätze 3c und 3d SGB IV).

Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung

Ebenfalls bis 01.07.2024 wird der Abruf einer Unbedenklichkeitsbescheinigung als neues Verfahren in das SV-Meldeportal aufgenommen.

Mandate für Großunternehmen

Ab Mite Februar 2024 ist es Unternehmen mit mehr als 100 eigenen Betriebsnummern möglich, ein Mandat auf alle eigenen Betriebsnummern mit nur einem Antrag zu stellen. Das Antragsformular enthält dann eine Liste aller Betriebsnummern und ist an die ITSG zu übermitteln. Damit wird die Einrichtung von Mandaten insbesondere für Großunternehmen, die Meldungen für sehr viele Betriebsnummern austauschen, wesentlich erleichtert.

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