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SV-Meldeportal

Seit dem 4. Oktober 2023 ist das neue SV-Meldeportal freigeschaltet.

Die Sozialversicherungsträger sind gemäß § 95a SGB IV gesetzlich verpflichtet, eine Ausfüllhilfe zum elektronischen Austausch von Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen zur Verfügung zu stellen. Über sv.net haben 2023 etwa 550.000 Unternehmen und deren Dienstleistungspartner ca. 25 Millionen Meldungen pro Jahr mit den gesetzlichen Krankenkassen oder der Deutschen Rentenversicherung ausgetauscht.

Das neue SV-Meldeportal ist eine komplette Neuentwicklung und ersetzt die etablierte Ausfüllhilfe sv.net. Es handelt sich um eine reine Webanwendung, die ausschließlich mit einem Browser ausgeführt wird. 

Das neue Meldeportal wurde Anfang Oktober 2023 freigegeben. Die browserbasierte Internetanwendung weist einen ähnlichen Funktionsumfang auf wie das gewohnte sv.net und führt auch weiterhin keine Berechnungen durch, um nicht in Konkurrenz mit den kommerziellen Angeboten zu treten.

Aktuelle Informationen zum SV-Meldeportal

Im September 2024 wurden die beiden Verfahren

  • „Anforderung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung“ und
  • „Elektronischer Abruf der zuständigen Krankenkasse“
  • in das SV-Meldeportal integriert.

    Die beiden Verfahren „Anforderung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung“ und „Elektronischer Abruf der zuständigen Krankenkasse“ wurden eigentlich bereits zum 1. Januar 2024 eingeführt. E wurde allerdings zunächst keine Detailvorgaben für die DEÜV-Prüfung festgelegt.

    In den gemeinsamen Grundsätzen für die Systemprüfung nach § 22 Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung wurden sie erst im September 2024 integriert. Deshalb wurden die Verfahren erst zu diesem Zeitpunkt über das SV-Meldeportal bereitgestellt.

    Wichtig: Die maschinelle Rückmeldung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen funktioniert zurzeit noch nicht. Wir arbeiten an einer zeitnahen technischen Lösung. Bis dahin erhalten Sie die Bescheinigung auf dem Postweg.

    SEPA-Lastschriftmandat erteilen.

    Auch die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats wird über das SV-Meldeportal übermittelt. Wie das genau funktioniert, haben wir auf unserer Seite „SEPA-Lastschriftmandat erteilen“ beschrieben. 

    Allgemeines zum SV-Meldeportal

    Online-Datenspeicher

    Neu ist die optionale Funktion des zentralen, sicheren Online-Datenspeichers, in dem die Firmendaten, Personaldaten sowie alle abgegebenen und empfangenen Meldungen bis zu fünf Jahre lang verschlüsselt gespeichert werden. Damit können auch kleinere Unternehmen alle relevanten Daten elektronisch vorhalten und bei Bedarf für einen Abruf bereitstellen, ohne sich um aufwändige Schutzmaßnahmen und Datensicherungen zu kümmern. Das SV-Meldeportal bietet mit dem Online-Speicher einen „elektronischen Aktenschrank“ für die Speicherung von Firmen-, Mitarbeiter- und Meldedaten an. Der Aktenschrank ist verschlüsselt und eindeutig einer Betriebsnummer zugeordnet. So kann der Zugriff zum Schreiben und Lesen nur von den jeweils registrierten Nutzern eines Unternehmens verwaltet werden. Der Datenbestand eines Aktenschranks wird für fünf Jahre vorgehalten. Die ITSG führt laufend zentrale Datensicherungen durch.

    Mandatsverwaltung

    Unternehmen, die für mehr als eine Betriebsnummer Daten mit den SV-Trägern austauschen, können eine strukturierte Mandantsverwaltung nutzen. Das gilt auch für Dienstleistungspartner, die für mehrere Firmen die Entgeltabrechnung und das Meldewesen übernehmen. Ein Unternehmen kann beispielsweise einer Steuerberatung für einen frei bestimmbaren Zeitraum ein Mandat übertragen, um in seinem Auftrag Meldungen mit SV-Trägern auszutauschen. Voraussetzung hierfür ist die Nutzung der Multi-Mandanten-Version.

    Registrierung und Kosten

    Der Zugang für Unternehmen erfolgt über das ELSTER-Unternehmenskonto, das über die Webseite Mein-Unternehmenskonto eingerichtet werden kann.

    Kostenpflichtige Nutzung SV-Meldeportal: Die Nutzung des SV-Meldeportals ist im Jahr 2024 kostenfrei, sofern sich Unternehmen und deren Dienstleistungspartner bis zum 30.06.2024 als Nutzer registrieren. Erst ab 01.01.2025 ist für diese User die Nutzung des SV-Meldeportals kostenpflichtig.

    Mehr Informationen und die Anmeldemöglichkeit finden Sie auf der Homepage Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG)

    Neues Fachverfahren seit 01.07.2024

    Elektronische Abfrage der Mitgliedschaft ab  01.07.2024

    Unternehmen, Zahlstellen, die Agenturen für Arbeit und die zugelassenen kommunalen Träger können ab Juli 2024 die aktuelle Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse in elektronischer Form abfragen (§ 28a Absätze 3c und 3d SGB IV).

    Mandate für Großunternehmen

    Seit Mitte Februar 2024 ist es Unternehmen mit mehr als 100 eigenen Betriebsnummern möglich, ein Mandat auf alle eigenen Betriebsnummern mit nur einem Antrag zu stellen. Das Antragsformular enthält dann eine Liste aller Betriebsnummern und ist an die ITSG zu übermitteln. Damit wird die Einrichtung von Mandaten insbesondere für Großunternehmen, die Meldungen für sehr viele Betriebsnummern austauschen, wesentlich erleichtert.

    Ist die Registrierung sicher?

    Angelehnt an die europäischen Regelungen wird basierend auf dem Onlinezugangsgesetz (OZG) in Deutschland ein Portalverbund etabliert, der u. a. Unternehmen einen digitalen Zugang zu allen Angeboten der Verwaltungen ermöglichen soll. Dazu hat der IT-Planungsrat von Bund und Ländern beschlossen, ein bundesweit einheitliches Unternehmenskonto einzurichten. Es basiert auf der Technologie von ELSTER.

    Das Unternehmenskonto (kurz: Mein UK) kann über die Webseite mein-unternehmenskonto.de eingerichtet werden. Dabei erhält man ein oder mehrere Organisationszertifikate. Diese können für die einmalige Registrierung und danach für jede Anmeldung (auch am SV-Meldeportal) genutzt werden.

    Wie und wo werden die Daten gespeichert?

    Sich können Ihre Daten über das SV-Meldeportal speichern, müssen es aber nicht. Das Portal bietet optional einen zentralen, sicheren Online-Datenspeichers an, der in zwei Rechenzentren des technischen Betreibers betreut wird. Die Daten von Unternehmen werden verschlüsselt gespeichert und stehen nur legitimierten Benutzern zur Verfügung. Der Zugriff von Unberechtigten ist durch eine komplexe IT-Infrastruktur,
    die in modernen Rechenzentren betrieben wird, abgesichert. Mit einer Zertifizierung nach ISO 27001 muss der Betreiber die Wirksamkeit seines Informationssicherheitsmanagementsystems objektiv, glaubwürdig und regelmäßig in Audits nachweisen.

    Können mehrere Betriebsnummern verwaltet werden?

    Unternehmen mit mehreren Betriebsnummer oder Dienstleister für für mehrere Arbeitgeber können eine strukturierte Mandantenverwaltung nutzen. Es ist auch möglich, einer Steuerberatung für einen bestimmtene Zeitraum ein Mandat zu übertragen. So kann diese die Meldungen etc. austauschen. Die Daten sind für das Unternehmen natürlich weiterhin im Online-Datenspeicher verfügbar, da diese immer mit Bezug zu seiner Betriebsnummer erfasst und ausgetauscht werden.

    Mehr zum Thema:

    So übermitteln Sie ein SEPA-Lastschriftmandat

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