Änderung der Pflegeversicherungsbeiträge
Ab Juli 2023
Um die Finanzierung der Pflegeversicherung sicherzustellen und Pflegeleistungen zu verbessern, werden im Zuge der Pflegereform zum 01.07.2023 Beitragsanpassungen vorgenommen. Der Basisbeitrag zur sozialen Pflegeversicherung wird zum 1. Juli 2023 von 3,05 auf 3,4 Beitragssatzpunkte angehoben.
Zusätzlich muss ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach der Erziehungsaufwand von Eltern angemessen berücksichtigt werden muss, umgesetzt werden (Beschluss vom 7. April 2022, Az. 1 BvL 3/18 u.a.). Danach werden Mitglieder mit mehreren Kindern ab dem zweiten bis zum fünften Kind mit einem Abschlag in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten für jedes Kind entlastet. Der Beitragsabschlag gilt jeweils bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Dann entfällt typischerweise der wirtschaftliche Aufwand der Kindererziehung.
Für Mitglieder mit einem Kind gilt weiterhin der reguläre Beitragssatz; sie sind vom Beitragszuschlag für Kinderlose unverändert ausgenommen, und zwar dauerhaft.
Was ändert sich zum 01.07.2023?
- Der Basis-Beitragssatz zur Pflegeversicherung wird von 3,05 % auf 3,4 % erhöht. Dieser gilt für Mitglieder mit einem Kind oder für Versicherte unter 23 Jahren.
- Mitglieder ab zwei Kindern sollen, abhängig von der Anzahl der Kinder, entlastet werden. Für jedes Kind unter 25 Jahren erfolgt ein Abzug von 0,25 Prozentpunkten vom Basis-Beitragssatz.
- Mit dem Erreichen des 25. Lebensjahres des zweiten oder jedes weiteren Kindes fällt der Beitragsabschlag für dieses Kind weg. Haben alle Kinder das 25. Lebensjahr vollendet, gilt für die Eltern der Basisbeitragssatz von 3,4 Prozent.
- Für Mitglieder über 23 Jahren und ohne Kinder steigt der Beitragssatz von 3,4 % auf 4,0 %.
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Beitragssätze zur gesetzlichen Pflegeversicherung ab 01.07.2023
Basis-Beitrag | Beitragszuschlag (+) oder – abschlag (-) | AG-Anteil | AN-Anteil | Gesamt-Beitrag | |
Mitglieder ohne Kinder | 3,40 % | + 0,60 %* | 1,70 % | 2,30 % (1,70 % + 0,60 %) | 4,00 % |
Mitglieder mit 1 Kind | 3,40 % | 0,00 % | 1,70 % | 1,70 % | 3,40 % |
Mitglieder mit 2 Kindern unter 25 Jahren | 3,40 % | - 0,25 % | 1,70 % | 1,45 % (1,70 % - 0,25 %) | 3,15 % |
Mitglieder mit 3 Kindern unter 25 Jahren | 3,40 % | - 0,50 % | 1,70 % | 1,20 % (1,70 % - 0,50 %) | 2,90 % |
Mitglieder mit 4 Kindern unter 25 Jahren | 3,40 % | - 0,75 % | 1,70 % | 0,95 % (1,70 % - 0,75 %) | 2,65 % |
Mitglieder mit 5 und mehr Kindern unter 25 Jahren | 3,40 % | - 1,00 % | 1,70 % | 0,70 % (1,70 % - 1,00 %) | 2,40 % |
*für Kinderlose ab dem vollendeten 23. Lebensjahr
Gut zu wissen: Mit dem Erreichen des 25. Lebensjahres des zweiten oder jedes weiteren Kindes fällt der Beitragsabschlag für dieses Kind weg. Haben alle Kinder das 25. Lebensjahr vollendet, gilt für die Eltern der Basisbeitragssatz von 3,4 Prozent.