Erwerbsminderungsrente
Die Erwerbsminderungsrente wird gewährt, wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann und das Rentenalter noch nicht erreicht ist.
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig sind, soll eine Rente wegen voller Erwerbsminderung Ihr Einkommen ersetzen. Wenn Sie noch einige Stunden täglich arbeiten können, soll die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung das Einkommen ergänzen, das Sie selbst noch erzielen.
Wichtig: Sie dürfen die Regelaltersgrenze – das ist der Zeitpunkt, an dem Sie die reguläre Altersrente beziehen können – noch nicht erreicht haben.
Wann wird eine Erwerbsminderungsrente gewährt?
Sofern die Regelaltersgrenze für die reguläre Rente noch nicht erreicht ist, prüft die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) zunächst, ob man unterstützt werden kann, seinen Lebensunterhalt wieder selbst zu bestreiten, beispielsweise durch eine medizinische oder berufliche Rehabilitation
Wenn beides nicht möglich ist beurteilt die DRV, wieviel noch gearbeitet werden kann. Davon hängt ab, ob eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung in Frage kommt.
Weitere Voraussetzungen:
- Man muss mindestens fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung in der DRV versichert sein (allgemeine Wartezeit) und
- grundsätzlich in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung gezahlt haben, zum Beispiel während einer versicherten Beschäftigung.
Damit Sie sich einen schnellen Überblick zum Thema Erwerbsminderungsrente verschaffen können, haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen übersichtlich als Download zusammengestellt.
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