Umlageversicherung U1/U2
Im Rahmen der Umlageversicherung wird Arbeitgebern ein Teil der Aufwendungen für die Entgeltfortzahlung bei Krankheit (U1) und in voller Höhe bei Mutterschaft (U2) erstattet.
Aktuell: Neue Umlagesätze ab 2023
2022 gab es überdurchschnittlich viele krankheitsbedingte Ausfälle zu verzeichnen. Da die Ausgaben die Einnahmen deutlich überstiegen, sind unsere Umlagesätze ab dem 01.01.2023 anzupassen.
Gut zu wissen: Wenn Sie bereits Umlagebeiträge an uns abführen, können Sie den Umlagetarif bis zum 31.01. eines Jahres wählen. Die Wahl muss schriftlich erfolgen. Sie sind an den gewählten Tarif bis zum Ende des Kalenderjahres gebunden. Sollten Sie den Tarif wechseln wollen, haben Sie uns bis zum 31.01. des Folgejahres schriftlich zu informieren.
Umlageversicherung | Umlagesätze 2023 | |
---|---|---|
U1 - Premiumtarif | Erstattung 70 % | 3,90 % (2,70 % bis 31.12.2022) |
U1 - Basistarif | Erstattung 50 % | 2,30 % (1,50 % bis 31.12.2022) |
U2 | Erstattung 100 % | 0,45 % (0,53 % bis 31.12.2022) |
Die Umlageversicherung U1/U2
Geregelt wird dieser Ausgleich im Aufwendungsausgleichsgesetzes (AAG).
Abhängig von Ihrer Betriebsgröße nehmen Sie als Arbeitgeber am sogenannten U1-Umlageverfahren teil. Das hat für Sie den Vorteil, dass Ihre Entgeltfortzahlungskosten nicht ausufern. Gleich zu Jahresbeginn kommen unter Umständen wieder einige Aufgaben auf Sie zu.
Haben Sie 2022 durchschnittlich nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigt, sind Sie 2023 umlagepflichtig zur Umlage U1. Wie Sie die Gesamt-Arbeitnehmerzahl errechnen, erfahren Sie weiter unten („Für den Krankheitsfall: die Umlageversicherung U1“).
Damit Sie sich einen schnellen Überblick zum Thema Umlageversicherung verschaffen können, haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen übersichtlich als Download zusammengestellt.
„Bleiben Sie auf dem Laufenden.“ – mit unserem kostenfreien Newsletter für Firmen werden Sie regelmäßig über Neuerungen aus dem Sozialversicherungs-, Steuer- und Arbeitsrecht sowie dem Personalwesen informiert. Natürlich berichten wir auch über die Angebote der SBK für Sie und Ihre Mitarbeitenden und geben Ihnen Tipps rund um Gesundheit am Arbeitsplatz. Interessiert? Dann melden Sie sich einfach und unverbindlich an. | Hier geht's zur Anmeldung |