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Umlageversicherung U1/U2

Im Rahmen der Umlageversicherung wird Unternehmen ein Teil der Aufwendungen für die Entgeltfortzahlung bei Krankheit (U1) und in voller Höhe bei Mutterschaft (U2) erstattet.

Aktuell: Neue Umlagesätze ab 2024

2023 gab es weniger krankheitsbedingte Ausfälle und Beschäftigungsverbote zu verzeichnen.

Da die Einnahmen die Ausgaben überstiegen, senken wir unsere Umlagesätze ab dem 01.01.2024. 

Gut zu wissen: Wenn Sie bereits Umlagebeiträge an uns abführen, können Sie den Umlagetarif bis zum 31.01.2024 wählen. Die Wahl hat schriftlich zu erfolgen. Sie sind an den gewählten Tarif bis zum Ende des Kalenderjahres gebunden. Sollten Sie den Tarif wechseln wollen, informieren Sie uns bitte schriftlich bis zum 31.01.2024.

U1-Wahlerklärung PDF, 131 KB

Umlageversicherung 

Umlagesätze 2023

Umlagesätze 2024
U1 - PremiumtarifErstattung 70 %3,90 %2,60 %
U1 - BasistarifErstattung 50 %2,30 %1,60 %
U2Erstattung 100 %0,45 %0,30 %

Die Umlageversicherung U1/U2

Geregelt wird dieser Ausgleich im Aufwendungsausgleichsgesetzes (AAG).

Abhängig von Ihrer Betriebsgröße nehmen Sie als Arbeitgeber am sogenannten U1-Umlageverfahren teil. Das hat für Sie den Vorteil, dass Ihre Entgeltfortzahlungskosten nicht ausufern. Gleich zu Jahresbeginn kommen unter Umständen wieder einige Aufgaben auf Sie zu.

Haben Sie 2023 durchschnittlich nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigt, sind Sie 2024 umlagepflichtig zur Umlage U1. Wie Sie die Gesamt-Arbeitnehmerzahl errechnen, erfahren Sie weiter unten („Für den Krankheitsfall: die Umlageversicherung U1“).

Damit Sie sich einen schnellen Überblick zum Thema Umlageversicherung verschaffen können, haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen übersichtlich als Download zusammengestellt. Die Werte für 2024 werden in Kürze eingearbeitet.

SBK-Kundeninfo Umlageversicherung PDF, 731 KB

"So sind auch kleinere Betriebe gut abgesichert, wenn Beschäftigte krank werden.“

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