• SBK-Arbeitgebertelefon

    0800 072 572 599 99

    gebührenfrei

  • Jetzt Ihren persönlichen

    Kundenberater finden

    Ich bin für Sie da

Umlageversicherung U1/U2

Im Rahmen der Umlageversicherung wird Arbeitgebern ein Teil der Aufwendungen für die Entgeltfortzahlung bei Krankheit (U1) und in voller Höhe bei Mutterschaft (U2) erstattet.

Die Umlageversicherung U1/U2

Geregelt wird dieser Ausgleich im Aufwendungsausgleichsgesetzes (AAG).

Abhängig von Ihrer Betriebsgröße nehmen Sie als Arbeitgeber am sogenannten U1-Umlageverfahren teil. Das hat für Sie den Vorteil, dass Ihre Entgeltfortzahlungskosten nicht ausufern. Gleich zu Jahresbeginn kommen unter Umständen wieder einige Aufgaben auf Sie zu.

Haben Sie 2022 durchschnittlich nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigt, sind Sie 2023 umlagepflichtig zur Umlage U1. Wie Sie die Gesamt-Arbeitnehmerzahl errechnen, erfahren Sie weiter unten („Für den Krankheitsfall: die Umlageversicherung U1“).

Umlageversicherung Umlagesätze 2023
U1 - PremiumtarifErstattung 70 %3,90 %
U1 - BasistarifErstattung 50 %2,30 %
U2Erstattung 100 %0,45 %

Damit Sie sich einen schnellen Überblick zum Thema Umlageversicherung verschaffen können, haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen übersichtlich als Download zusammengestellt.

SBK-Kundeninfo Umlageversicherung PDF, 389 KB

"So sind auch kleinere Betriebe gut abgesichert, wenn Mitarbeiter krank werden.“

„Bleiben Sie auf dem Laufenden.“ – mit unserem kostenfreien Newsletter für Firmen werden Sie regelmäßig über Neuerungen aus dem Sozialversicherungs-, Steuer- und Arbeitsrecht sowie dem Personalwesen informiert. Natürlich berichten wir auch über die Angebote der SBK für Sie und Ihre Mitarbeitenden und geben Ihnen Tipps rund um Gesundheit am Arbeitsplatz. Interessiert? Dann melden Sie sich einfach und unverbindlich an.Hier geht's zur Anmeldung
Fühlen Sie sich durch die Inhalte gut informiert?