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Fachkräfteeinwanderung: Ab März 2024 gelten neue Regeln

Fachkräfteeinwanderungsgesetz bringt weitere Erleichterungen für die Einreise und Beschäftigung ausländischer Fachkräfte mit sich.

Ziel des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes ist es, die Hürden für die Einwanderung sowie die Beschäftigung bzw. Qualifizierung ausländischer Fachkräfte zu senken.

Neuerungen ab März 2024

Ab März 2024 greift mit der sogenannten Erfahrungssäule die zweite Stufe des Gesetzes. 

Das bedeutet: Ausländische Fachkräfte können nach Deutschland einreisen und eine zunächst befristete Aufenthaltserlaubnis bekommen, um hier zu arbeiten. Voraussetzung:

Aufgrund der Neuregelung kann das Verfahren zur Anerkennung der im Ausland erworbenen Qualifikation nun parallel zur Beschäftigung in Deutschland durchgeführt werden. Bislang musste das Anerkennungsverfahren vor der Einreise durchlaufen werden.

Um das Verfahren zur Anerkennung des im Ausland erworbenen Abschlusses berufsbegleitend zu ermöglichen, wird zusätzlich eine sogenannte Anerkennungspartnerschaft eingeführt. Dabei verpflichten sich Unternehmen und Beschäftigte das Anerkennungsverfahren aktiv zu betreiben und zeitnah durchzuführen. Im Rahmen der Partnerschaft erhält man zunächst einen Aufenthaltstitel für ein Jahr. Eine Verlängerung auf bis zu drei Jahre ist möglich. Voraussetzung für die Anerkennungspartnerschaft ist ein Arbeitsvertrag sowie der Nachweis einer im Herkunftsland anerkannten Berufsqualifikation mit mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer oder eines Hochschulabschlusses.

Die Aufenthaltserlaubnis für Qualifizierungsmaßnahmen, die sogenannte Anpassungsqualifizierung, wird von 18 auf 24 Monate verlängert. Eine Verlängerung bis zu einer Gesamtdauer von 3 Jahren ist möglich. Parallel zur Qualifizierung kann eine Nebenbeschäftigung von bis zu 20 Stunden wöchentlich ausüben.

„Chancenkarte“ ab Juni 2024

Ab Juni 2024 wird eine neue punktbasierte Aufenthaltserlaubnis eingeführt.

Das bedeutet konkret: Personen, die zur Arbeitssuche nach Deutschland einreisen wollen und das notwendige Potenzial für den deutschen Arbeitsmarkt mitbringen, können eine sogenannte Chancenkarte bekommen. Diese basiert auf einem Punktesystem und umfasst eine zunächst auf ein Jahr befristete Aufenthaltserlaubnis. Beim Punktesystem werden Kriterien wie Qualifikation, Deutsch- und Englischkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug, Alter und das Potenzial der Lebens- oder Ehepartner berücksichtigt.

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