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Mindestausbildungsvergütung

Ab dem 1. Januar 2024 gilt für alle Ausbildungsvergütungen eine gesetzliche Untergrenze.

In den meisten Branchen ist die Höhe der Ausbildungsvergütung durch Tarifverträge geregelt. Je nach Branche gibt es erhebliche Unterschiede. Dazu kommen regionale Vergütungsunterschiede innerhalb der Branchen, vor allem zwischen West- und Ostdeutschland. Wird kein Tarifvertrag angewendet, ist dem Auszubildenden eine „angemessene Vergütung“ zu zahlen, die mit dem Fortschreiten der Ausbildung jährlich ansteigen muss (§ 17 Absatz 1 Berufsbildungsgesetz). In vielen Fällen orientieren sich solche Betriebe an Tarifverträgen oder den ortsüblichen Entgelten.

Die „Bekanntmachung zur Fortschreibung der Höhe der Mindestvergütung für Berufsausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz (2024)“ legt nun für Ausbildungen, die im Jahr 2024 beginnen, folgende Werte für die monatliche Mindestvergütung fest:

im ersten Jahr einer Berufsausbildung649 Euro (2023: 620 Euro)
im zweiten Jahr einer Berufsausbildung766 Euro
im dritten Jahr einer Berufsausbildung876 Euro
im vierten Jahr einer Berufsausbildung909 Euro

 

Verlauf der Mindestvergütung

Ausbildungsbeginn im JahrAusbildungsvergütung mindestens
2024649 Euro
2023620 Euro
2022585 Euro
2021550 Euro

2020

515 Euro

Gut zu wissen

Auch die Steigerungsraten sind festgelegt, die nach einem absolvierten Ausbildungsjahr für die Vergütungen gelten. Die Steigerungsraten beziehen sich auf die Vergütung im ersten Ausbildungsjahr als Referenzbetrag:

Die Mindesthöhe der Ausbildungsvergütung im ersten Jahr und die Steigerungssätze wurden erstmals zum 1. Januar 2024, danach jeweils zum 1. Januar der Folgejahre, durch die Bundesregierung angepasst. Die dann geltenden Beträge werden jeweils zum 1. November des Vorjahres im Bundesgesetzblatt bekanntgegeben.

In Tarifverträgen können niedrigere Vergütungen vereinbart werden (§ 17 Absatz 3 BBiG n. F.). Bei Teilzeitausbildungen kann die Höhe der monatlichen Vergütung entsprechend der Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit gekürzt werden.

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