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Mindestlohn

Seit dem 01.01.2015 gibt es deutschlandweit einen einheitlichen Mindestlohn.

Unabhängig von der Tätigkeit oder Beschäftigungsdauer haben alle Mitarbeiter in allen Branchen seit dem 01.01.2015 Anspruch auf einen Mindestlohn. Alle zwei Jahre berät die Mindestlohnkommission über die Höhe des Mindestlohns.

Ab dem 01. Oktober 2022 gilt ein bundesweiter Mindestlohn von 12 Euro brutto pro Stunde.

Der gesetzliche Mindestlohn gilt einheitlich in ganz Deutschland. Eine Unterscheidung von West und Ost gibt es nicht. Der Mindestlohn muss auch dann gezahlt werden, wenn ein Mitarbeiter freiwillig für weniger als 12 Euro brutto arbeiten würde. Die Vergütungsgrenze darf nur dann unterschritten werden, wenn ein Vergleich vor dem Arbeitsgericht geschlossen wird.

Ausblick: Entwicklung des Mindeslohns

Ende Juni 2023 hat sich die unabhängige Mindestlohnkommission über eine weitere Erhöhung des Mindestlohns beraten. Folgender Vorschlag wurde der Bundesregierung vorgelegt:

Der Vorschlag der Kommission muss nun per Verordnung der Bundesregierung verbindlich gemacht werden.

Gut zu wissen: Die Mindestlohnkommission berät alle zwei Jahre, um der Bundesregierung eine Anpassung der Lohnuntergrenze vorzuschlagen. In dem Gremium beraten jeweils drei Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertreter, ein oder eine Vorsitzende sowie zwei Wissenschaftler. Im vergangenen Herbst hatte die Bundesregierung den Mindestlohn ausnahmsweise per Gesetz angehoben – von 10,45 Euro auf 12 Euro pro Stunde.

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