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Urlaub für Minijobber

Auch Minijobber haben einen Urlaubsanspruch. Wie er sich genau berechnet, erfahren Sie hier.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz haben alle Arbeitnehmer einen Anspruch auf mindestens 24 Werktage bezahlten Urlaub pro Jahr. Betriebliche Regelungen oder Tarifverträge sehen häufig günstigere Regelungen vor. Grundsätzlich gilt dieser Anspruch auch für Beschäftigte in Minijobs, jedoch anteilig entsprechend der Anzahl von Werktagen, an denen Arbeit geleistet wird. Wie viele Stunden an diesen Arbeitstagen geleistet werden, spielt keine Rolle.

Grundsätzlich gilt dafür die Formel: Individuelle Arbeitstage pro Woche mal Vollzeit-Urlaubstage geteilt durch sechs (oder fünf bei einer Fünf-Tage-Woche im Betrieb). Dies ergibt die Zahl der Werktage, die als bezahlte Urlaubstage zu gewähren sind. Besteht für Vollzeitbeschäftigte zum Beispiel ein Anspruch auf 30 Urlaubstage pro Jahr bei einer betrieblichen Fünf-Tage-Woche, so erhält ein Minijobber, der einen Tag in der Woche arbeitet 1 x 30 / 5 = 6 Tage Urlaub im Jahr.

Beispiele dazu, auch zu Fällen, in denen die Anzahl der Arbeitstage pro Woche schwankt, finden Sie auf der Homepage der Minijob-Zentrale

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