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E-Scooter: Sicher unterwegs

Seit Mitte Juni sind E-Scooter für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Leider haben sich bereits mehrere schwere Unfälle unter Beteiligung von E-Scootern ereignet.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), die auch für Wegeunfälle entschädigt, gibt Tipps, wie diese Elektrokleinstfahrzeuge sicher zu nutzen sind.

Rechtlicher Rahmen

E-Scooter dürfen nicht schneller als 20 km/h fahren und sind - anders als ein E-Bike - versicherungspflichtig, müssen also ein gültiges Mofakennzeichen tragen. Weiterhin müssen sie über ein funktionierendes Brems- und Lichtsystem verfügen. Eine Führerschein- oder Helmpflicht besteht nicht. Fahren dürfen E-Scooter auf Radwegen und Fahrradstraßen, ersatzweise auf der Fahrbahn. Die Mitnahme weiterer Personen oder Anhänger sind nicht gestattet. Für E-Scooter gelten die dieselben Alkoholgrenzen wie beim Autofahren. Andere Drogen sind am Lenker untersagt.
Ratsam ist laut DGUV, dass die Fahrerinnen und Fahrer von E-Scootern eine reflektierende Sicherheitsweste und einen Helm tragen und am rechten Fahrbahnrand hintereinander fahren. Außerdem sollten sie Richtungsänderungen rechtzeitig und gut sichtbar mit Handzeichen anzeigen.

Nutzung im Betrieb

Natürlich können E-Scooter auch im innerbetrieblichen Verkehr eingesetzt werden. Dann müssen sie in die Gefährdungsbeurteilung einbezogen werden. Das heißt, der Arbeitgeber muss unter anderem festlegen, ob beispielsweise ein Helm und/oder eine Sicherheitsweste getragen werden muss oder nicht. Zudem sollte ein Fahrsicherheitstraining für die Nutzer in Erwägung gezogen werden.

Auf der Homepage der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung finden Sie weitergehende Informationen zum Umgang mit E-Scootern.

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