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Abfindungen und Familienversicherung

Wird bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses eine Entlassungsentschädigung gezahlt, zählt diese zum Gesamteinkommen.

Das kann zur Folge haben, dass eine Familienversicherung nicht möglich ist.

Voraussetzungen für die Familienversicherung

Grundsätzlich können die Familienangehörigen von Mitgliedern einer gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei mitversichert werden. Ausgeschlossen ist eine Familienversicherung, wenn ein zu hohes Einkommen erzielt wird.

Die Einkommensgrenze für Familienangehörige liegt im Jahr 2024 bei 505 Euro.

Entlassungsentschädigungen und Gesamteinkommen

Seit Mai 2019 – dem Inkrafttreten der entsprechenden Regelung des „Terminservice- und Versorgungsgesetzes“ – werden auch einmalig gezahlte Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes beim Gesamteinkommen der Familienversicherung berücksichtigt. Die einmalig gezahlte Entlassungsentschädigung wird in Höhe des zuletzt gezahlten Arbeitsentgelts so lange als monatliches Einkommen im Sinne der Familienversicherung berücksichtigt, bis die Gesamtsumme der Abfindung – fiktiv – „verbraucht“ ist.

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