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Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und die damit verbundenen Prozesse seit 2023 digitalisiert.

Der Abruf bei den Krankenkassen erfolgt durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Abrechnungsprogrammen bzw. Ausfüllhilfen (SV-Meldeportal) und nur, wenn Unternehmen zum Erhalt der AU-Daten berechtigt sind, also

Abgefragt werden können AU-Daten, welche der Krankenkasse von den Ärztinnen bzw. Ärzten übermittelt wurden sowie Zeiträume stationärer Krankenhausaufenthalte.

Ausnahmen: Nicht zurückgemeldet werden Zeiten eines stationären Aufenthalts in einer Rehabilitationseinrichtung sowie eine von Privatärztinnen bzw. Privatärzten festgestellte Arbeitsunfähigkeiten. In diesen Fallgestaltungen sind Beschäftigte weiterhin verpflichtet, Fehlzeiten gegenüber der Firma nachzuweisen. Auch Zeiten einer stufenweisen Wiedereingliederung in das Erwerbsleben bzw. Kinderkrankentage sind zunächst nicht Bestandteil des Verfahrens.

Die eAU: So funktioniert sie

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – kurz eAU – ist die Krankmeldung in digitaler Form. Ärztinnen und Ärzte übermitteln die elektronische Krankmeldung direkt online an uns. Für Ihre Beschäftigten ist es damit deutlich einfacher, denn Sie müssen ihre Krankmeldung nicht mehr selbst bei uns einreichen. Wichtig ist, dass sich Ihre Beschäftigten wie gewohnt bei Ihnen krankmelden. Sie können dann die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei uns anfordern und erhalten die Krankheitszeiten dann auch digital übermittelt. Möchte man zusätzlich weiterhin noch einen Papierausdruck für die eigenen Unterlagen haben, sollte das direkt in der Arztpraxis angesprochen werden.

Gut zu wissen: In unserer Meine SBK-App können SBK-Versicherte die übersandten elektronischen Krankmeldungen im Bereich Meine Vorgänge selbst einsehen.

Die Arztpraxen übermitteln mindestens einmal täglich, damit können SBK-Versicherte die elektronische Krankmeldung spätestens am Tag nach der Ausstellung sehen. Kann die Praxis noch nicht digital übermitteln, werden weiterhin die Papier-Vordrucke genutzt. In diesem Fall ist die Krankmeldung wie gewohnt bei uns einzureichen. Auch hierfür können SBK-Versicherte die Meine SBK-App nutzen und die Krankmeldung ganz einfach hochladen.

Fragen zur Arbeitsunfähigkeit

Exkurs: Anfrage zu Vorerkrankungen bleibt bestehen

Die ursprünglich vorgesehene Integration des Anfrageverfahrens in das eAU-Abrufverfahren wird nicht ab dem 1. Januar 2023 umgesetzt. Die Anfrage zu Vorerkrankungen durch Unternehmen ist weiterhin über den Datenaustausch Entgeltersatzleistungen möglich.

Hintergrund: Firmen müssen wissen, ob zur aktuellen Arbeitsunfähigkeit Vorerkrankungszeiten wegen derselben Krankheit vorliegen, die auf die aktuell zu leistende Entgeltfortzahlung angerechnet werden können. Hierfür gibt es nach § 107 Absatz 2 SGB IV eine elektronische Anfragemöglichkeit zu Vorerkrankungen bei den Krankenkassen für Firmen. Sie erfolgt über das elektronische Datenaustauschverfahren Entgeltersatzleistungen.

Ursprünglich sollte dieses Vorerkrankungsverfahren ab 2023 in das eAU-Abrufverfahren integriert werden. Die Krankenkassen hätten unaufgefordert und automatisiert über Vorerkrankungen informieren sollen, die für die Beurteilung der Entgeltfortzahlung relevant sind. Diese Planung wurde mit dem 8. SGB IV-Änderungsgesetz verworfen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat sich in Abstimmung mit Unternehmensverbänden dafür ausgesprochen das bisherige Anfrageverfahren beizubehalten. Es sei zu befürchten, dass das neue Verfahren mit zusätzlichem Aufwand und großen Fehlerquellen verbunden gewesen wäre.

Vorerkrankungszeiten werden also auch ab dem 1. Januar 2023 auf Anforderung im Datenaustausch Entgeltersatzleistungen übermittelt.

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