• SBK-Arbeitgebertelefon

    0800 072 572 599 99

    gebührenfrei

  • Jetzt Ihren persönlichen

    Kundenberater finden

    Ich bin für Sie da

Kinderkrankengeld: Anspruch wird erweitert

Der Anspruch auf Kinderkrankengeld wird ab 2024 auf 15 und für Alleinerziehende auf bis zu 30 Arbeitstage je Kalenderjahr ausgedehnt.

Der Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht grundsätzlich für längstens zehn Arbeitstage pro Jahr, für Alleinerziehende längstens für 20 Arbeitstage. Während der Corona-Pandemie wurde der Anspruch befristet ausgedehnt. Seit 2021 stehen jedem Elternteil pro Kind 30 Arbeitstage Kinderkrankengeld zu, Alleinerziehenden maximal 60 Tage. Diese Regelung läuft zum Jahresende aus, daher erfolgte nun eine Neuregelung.

Ab dem 1. Januar 2024 haben Beschäftigte Anspruch auf bis zu 15 Tage pro Kalenderjahr, alleinerziehende Versicherte bis zu 30 Tage pro Kalenderjahr. Bei mehreren Kindern steigt die Zahl der Anspruchstage von 25 auf 35 Arbeitstage im Jahr, für Alleinerziehende von 50 auf 70 Arbeitstage.

Zudem wird ein zeitlich nicht gedeckelter Anspruch auf Kinderkrankengeld eingeführt, wenn die stationäre Mitaufnahme eines Elternteils ins Krankenhaus erforderlich ist. In solchen Fällen wird Kinderkrankgeld so lange gezahlt, wie die stationäre Behandlung medizinisch erforderlich ist. Eine medizinisch erforderliche Notwendigkeit wird bis zur Vollendung des 9. Lebensjahres angenommen. Die Neuregelung ist derzeit bis zum 31. Dezember 2025 befristet.

Kinderkrankengeld erhalten gesetzlich krankenversicherte berufstätige Eltern, die selbst Anspruch auf Krankengeld haben und deren erkranktes Kind unter 12 Jahre alt ist. Bei Kindern mit einer Behinderung besteht der Anspruch auch über das 12. Lebensjahr hinaus. Voraussetzung ist zudem, dass es im Haushalt keine andere Person gibt, die das Kind betreuen kann.

„Bleiben Sie auf dem Laufenden.“ – mit unserem kostenfreien Newsletter für Firmen werden Sie regelmäßig über Neuerungen aus dem Sozialversicherungs-, Steuer- und Arbeitsrecht sowie dem Personalwesen informiert. Natürlich berichten wir auch über die Angebote der SBK für Sie und Ihre Mitarbeitenden und geben Ihnen Tipps rund um Gesundheit am Arbeitsplatz. Interessiert? Dann melden Sie sich einfach und unverbindlich an.

Hier geht's zur Anmeldung

Fühlen Sie sich durch die Inhalte gut informiert?