• SBK-Arbeitgebertelefon

    0800 072 572 599 99

    gebührenfrei

  • Jetzt Ihren persönlichen

    Kundenberater finden

    Ich bin für Sie da

Übergangsbereich

Jobs mit einem monatlichen Arbeitsentgelt zwischen 538,01 Euro und 2.000 Euro werden als Beschäftigungen im Übergangsbereich bezeichnet.

Bis zur Entgeltgrenze von 2.000 Euro ab dem 01. Januar 2024 (bis 31.12.2022 1.600 Euro) handelt es sich um Beschäftigungen im Übergangsbereich.  

Mit unserem SBK-Gehaltsrechner können Sie die Beiträge inklusive Übergangsbereich ganz bequem online berechnen.

Beiträge für den Übergangsbereich berechnen

Anstieg der Entgeltgrenze

Die Bundesregierung hatte angekündigt, mit ihrem Entlastungspaket III erneut Änderungen bei den Midijobs vornehmen zu wollen: Zum 1. Oktober 2022 bereits wurde die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich von 1.300 auf 1.600 Euro angehoben. Diese Höchstgrenze wurde ab dem 01. Januar 2023 auf monatlich 2.000 Euro angehoben. Dadurch werden Beschäftigte in diesem Entgeltbereich um rund 1,3 Mrd. Euro jährlich entlastet, da sie deutlich weniger Beiträge zahlen.

Damit Sie sich einen schnellen Überblick zum Thema „Übergangsbereich“ verschaffen können, haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen übersichtlich als Download zusammengestellt.

SBK-Kundeninfo Übergangsbereich PDF, 638 KB

Übergangsbereich und Anhebung der Entgeltgrenzen

Laut Gesetz liegen Beschäftigungen im Übergangsbereich vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig die Grenze von 2.000 Euro monatlich nicht überschreitet. Bei mehreren Beschäftigungen ist das gesamte Arbeitsentgelt maßgebend.

Das regelmäßige Arbeitsentgelt im Übergangsbereich wird nach denselben Regeln berechnet wie bei der Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts hinsichtlich der Jahresarbeitsentgeltgrenze. So sind beispielsweise Einmalzahlungen auch zu berücksichtigen.

Für Entgelte im Übergangsbereich werden die Sozialversicherungsbeiträge nach speziellen Vorschriften berechnet.

"So einfach berechnen sich die verminderten Beiträge im Übergangsbereich.“

Mehr zum Thema:

„Bleiben Sie auf dem Laufenden.“ – mit unserem kostenfreien Newsletter für Firmen werden Sie regelmäßig über Neuerungen aus dem Sozialversicherungs-, Steuer- und Arbeitsrecht sowie dem Personalwesen informiert. Natürlich berichten wir auch über die Angebote der SBK für Sie und Ihre Mitarbeitenden und geben Ihnen Tipps rund um Gesundheit am Arbeitsplatz. Interessiert? Dann melden Sie sich einfach und unverbindlich an.

Hier geht's zur Anmeldung

Fühlen Sie sich durch die Inhalte gut informiert?