Meldeverfahren-DEÜV
DEÜV-Meldungen können nur über zertifizierte Abrechnungsprogramme (z. B. sv.net) an die Krankenkasse übermittelt werden.
Bei der Datenannahmestelle (BITMARCK Service GmbH) werden alle eingehenden Daten formal geprüft und zur weiteren Verarbeitung per gesicherter Datenfernübertragung an die SBK weitergeleitet. Dieses Verfahren trägt erheblich zu einer Vereinfachung und damit Verminderung des Verwaltungsaufwandes bei Ihnen und auch bei uns bei.
Für Arbeitgeber gibt es verschiedene Anlässe, eine Sozialversicherungsmeldung für einen Arbeitnehmer zu erstellen. Mit dieser Meldung teilt der Arbeitgeber den Sozialversicherungsträgern mit, welche Art der Beschäftigung der Arbeitnehmer ausübt, ob es Änderungen im Beschäftigungsverhältnis gibt und in welchen Sozialversicherungszweigen Versicherungspflicht oder -freiheit besteht.
Damit Sie sich einen schnellen Überblick zum Thema „Meldungen zur Sozialversicherung“ verschaffen können, haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen übersichtlich als Download zusammengestellt.
Beitragsgruppen
Auf allen Meldungen zur Sozialversicherung ist ein numerischer Schlüssel anzugeben. Dabei wird für jeden Beschäftigten in der Reihenfolge
- Krankenversicherung,
- Rentenversicherung,
- Arbeitslosenversicherung,
- Pflegeversicherung,
die jeweils zutreffende Ziffer angegeben. Wenn keine Beitragspflicht vorliegt, wird dies mit der Ziffer "0" ausgewiesen.
Da die Voraussetzungen für das Bestehen eines Pflichtversicherungsverhältnisses in o. a. Versicherungszweigen nicht einheitlich sind, müssen immer 4 Ziffern (Beitragsgruppenschlüssel buw. SV-Schlüssel) in den Meldungen zur Sozialversicherung angegeben werden.
Damit Sie sich einen schnellen Überblick zum Thema Beitragsruppen in der Sozialversicherung verschaffen können, haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen übersichtlich als Download zusammengestellt.
Wegfall von Meldungen ab 2022
Hat ein Beschäftigter seinen Namen geändert oder ist umgezogen, konnten Sie dies bisher mit den Abgabegründen 60 und 61 an die Einzugstelle melden.
Ab 2022 fallen diese Meldegründe wegen aufgedeckter Sicherheitslücken weg. Der Chaos Computer Club fand heraus, dass die Anschrift eines Beschäftigten für eine elektronische Gesundheitskarte manipuliert werden kann. Es wäre also unter Umständen möglich, die elektronische Patientenakte einzusehen.
Da die Meldebehörden den Sozialversicherungsträgern aber sowieso die Namensänderungen oder Wohnortwechsel mitteilen, wird im Arbeitgeber-Meldeverfahren auf die Meldungen ab 2022 verzichtet.
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