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PUEG wird in den Datenaustausch EEL integriert

Es wird ein neues Feld „Anzahl Kinder unter 25“ integriert.

Ab dem 1. Januar 2024 werden die gesetzlichen Neuregelungen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes über ein neues Feld in das Datenaustauschverfahren Entgeltersatzleistungen (EEL) integriert.

Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz ist bereits zum 1. Juli 2023 in Kraft getreten. Die damit neu eingeführten Beitragsabschläge für Kinder sind auch bei der Zahlung von Krankengeld durch die Krankenkassen zu berücksichtigen.

Bisher hat die Krankenkasse die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder direkt bei den betroffenen Versicherten zu erfragen. Das geschieht, obwohl die Daten bei den Unternehmen bereits vorliegen. Mit diesen Angaben werden seit 1. Juli 2023 die Pflegeversicherungsbeiträge berechnet. Die Abrechnungsstellen sollen ab 2024 ihre Daten zusammen mit den weiteren Angaben übermitteln, sobald die Krankenkasse Krankengeld berechnen muss.

Die Abfrage wurde schließlich in den Datenaustausch Entgeltersatzleistung nach § 107 SGB IV aufgenommen. Dazu ein neues Feld „Anzahl Kinder unter 25“ integriert. Sofern ein Kind während des Bezuges von Krankengeld wegen Vollendung des 25. Lebensjahres aus der Zuschlagsregelung herausfällt, werden diese Daten von der Krankenkasse direkt bei den Betroffenen erhoben. Maßgebend für die Anzahl der zu meldenden Kinder im neuen Feld im Datenaustausch ist der Monat, in dem die Leistung beginnt. Es sind also keine Korrekturen oder Ergänzungen während des Krankengeldbezuges an die Krankenkassen zu melden.

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