Hilfsfonds für Rehabilitation und Teilhabe

Wir sind Ansprechpartner der gesetzlichen Krankenversicherung für alle medizinischen Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen.

Die Bundesregierung hat einen Hilfsfonds für Einrichtungen der Rehabilitation und Teilhabe eingerichtet. Der Fonds ist eine Ergänzung zu der Einmalzahlung im Dezember sowie zu den geplanten Energiepreisbremsen. Hintergrund sind die im Jahr 2022 deutlich gestiegenen Energiekosten. Mithilfe des Fonds können die Einrichtungen auf Antrag einen Zuschuss zu ihren gestiegenen Energiekosten erhalten. Wir sind Ansprechpartner für alle Einrichtungen der Rehabilitation und Teilhabe, in denen die gesetzliche Krankenversicherung der Hauptbeleger ist und übernehmen die Bearbeitung der Anträge. 

Wenn Sie eine solche Rehabilitationseinrichtung sind, können Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Sie erhalten dann auf Antrag einen einmaligen Zuschuss zu den im Jahr 2022 gestiegenen Energiekosten (Gas, Fernwärme und andere Brennstoffe sowie Strom). Der Zuschuss beträgt in der Regel 95 Prozent der Differenz zwischen den entstandenen Energiekosten des Jahres 2022 und denen des Jahres 2021. Das Antragsverfahren wurde in einer Rechtsverordnung der Bundesregierung geregelt.

Antrag auf Energiekostenzuschuss stellen

Für die Antragstellung reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

  1. Antragsformular PDF, 253 KB
  2. Anlage Nachweis über die entstandenen Energiekosten
  3. Rechnung des Wirtschaftsprüfers bzw. Revisionsamtes, aus der der Zeitaufwand sowie die Kosten je Zeiteinheit hervorgehen

Senden Sie die Unterlagen einfach per E-Mail an hilfsfonds-reha@sbk.org.

Wir zahlen den Zuschuss auf die unter Ihrer IK-Nummer hinterlegte Bankverbindung aus. Die Angabe Ihrer Kontonummer dient ausschließlich der internen Revision.

Wenn Sie Fragen zum Antragsverfahren haben, wenden Sie sich bitte unter der Rufnummer 0721 530 743-977 an uns. Wir beraten Sie gerne!

Hauptbeleger nicht gesetzliche Krankenversicherung?

Falls der Hauptbeleger in Ihrer Einrichtung nicht die gesetzliche Krankenversicherung, sondern ein anderer Rehabilitationsträger ist, finden Sie die für Sie relevanten Antragsunterlagen bei den entsprechenden Trägern: