Unser Widerspruchsausschuss
Der Widerspruchsausschuss entscheidet über Widersprüche, die dem Ausschuss vorgelegt werden.
Der Widerspruchsausschuss ist einer von fünf Ausschüssen des Verwaltungsrates der SBK und tagt bei der SBK einmal monatlich. Er setzt sich zusammen aus drei Versichertenvertretern und drei Arbeitgebervertretern.
Aufgaben des Widerspruchsausschusses
Der Widerspruchsausschuss entscheidet über die Widersprüche, die dem Ausschuss vorgelegt werden. Er entscheidet zudem über Widersprüche nach dem Informationsfreiheitsgesetz, wenn der Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen ganz oder teilweise abgelehnt worden ist.
Was ist ein Widerspruch und wie kommt er in den Ausschuss?
Sind Sie mit einer Entscheidung der SBK jedoch einmal nicht einverstanden, so haben Sie – neben der Möglichkeit, mit Ihrem Kundenberater zu sprechen und ebenfalls eine Beschwerde einzulegen – die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Entscheidungen (den Bescheid) einzulegen.
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Nicht immer kann die SBK oder SBK Pflegekasse Ihnen die Leistungen genehmigen, die Sie beantragt haben. Es kommt vor, dass Leistungen nach sorgfältiger Prüfungen abgelehnt werden müssen. Immer dann, wenn Sie eine Ablehnung der SBK oder der SBK-Pflegekasse erhalten, haben Sie die Möglichkeit dagegen Widerspruch zu erheben.
Die Anzahl der Widersprüche ist aus unserer Sicht ein wichtiger Qualitätsindikator. Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig Informationen rund um Widersprüche und Sozialgerichtsverfahren. Werfen Sie einen Blick auf die aktuellen Zahlen!