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Bundesfreiwilligendienst und Sozialversicherung

Seit 01.07.2011 ist die Verpflichtung zur Ableistung des Grundwehr- bzw. des Zivildienstes ausgesetzt. Neben dem freiwilligen sozialen und dem freiwilligen ökologischen Jahr ist ein weiterer freiwilliger Dienst geschaffen worden.

Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) hat zum 01.07.2011 den Zivildienst abgelöst. In diesem Zuge soll der freiwillige Wehrdienst weiter- bzw. fortentwickelt werden.

Bedeutung und Inhalt des BFD

Die bestehenden Stellen für den Zivildienst bleiben weiterhin auch für den BFD anerkannt. Der BFD soll bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen ähnlich einer Vollbeschäftigung ausgeübt werden.

Das bisherige „Bundesamt für Zivildienst“, seit Neuestem umbenannt in „Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben", strebt an, neue Aufgabenfelder für den BFD zu erschließen (Sport, Integration, Kultur).

Der Bundesfreiwilligendienst dauert in der Regel zwischen 6 bis längstens 18 Monate. Darüber hinaus ist im Rahmen eines besonderen pädagogischen Konzepts auch eine Gesamtdauer von 24 Monaten möglich.

Die Teilnehmer erhalten für ihren Dienst unentgeltliche Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung. Auch ein angemessenes Taschengeld wird gewährt. Anstelle von Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung sind auch entsprechende Geldleistungen möglich.

Zwischen Träger und Teilnehmer am BFD wird ein Vertrag abgeschlossen. Da es sich um eine unentgeltliche ehrenamtliche Tätigkeit handelt, ist es allerdings kein Arbeitsvertrag im eigentlichen Sinne.

Trotzdem gelten im Zusammenhang mit einer BFD-Beschäftigung das Jugendarbeitsschutzgesetz und das Bundesurlaubsgesetz. Außerdem sind im Krankheitsfall bis zur Dauer von sechs Wochen das Taschengeld und eventuelle Sachleistungen weiterzuzahlen.

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