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Vertrag zur Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen in Pflegeeinrichtungen

Informationen für Pflegeheime: Möglichkeiten für die Abrechnung der Versorgung von SBK-Kunden

Wir haben die bisherigen Verträge zur Versorgung unserer Kunden in stationären Pflegeeinrichtungen mit aufsaugenden Inkontinenzprodukten beendet. Vor diesem Hintergrund weisen wir bundesweit auf einen bestehenden Beitritts-Vertrag (§127 Abs. 2 Sozialgesetzbuch V) hin. 

 

Sie sind eine Pflegeeinrichtung und versorgen einen SBK-Kunden mit den genannten Hilfsmitteln?

Dann beachten Sie bitte diese wichtige Information: Ab dem Frühjahr 2021 kann je nach Bundesland eine Abrechnung nicht mehr wie bisher erfolgen. Selbstverständlich stellen wir auch in Zukunft die Versorgung unserer SBK-Kunden mit qualitätsgesicherten, aufsaugenden Inkontinenz-Produkten sicher. Dazu bieten wir Ihnen folgende zwei Optionen für die künftige Versorgung an. Bitte entscheiden Sie sich künftig für eine der beiden folgenden Möglichkeiten:  
 

Wir bieten Ihnen als vertragliche Grundlage einen alternativen Beitrittsvertrag für die aufzahlungsfreie Versorgung unserer gemeinsamen Versicherten mit aufsaugenden Inkontinenzprodukten in Ihrer Pflegeeinrichtungen an. Diesen Vertrag haben wir mit bereits über 1.300 Vertragspartnern (Stand 02/2021) über die GWQ ServicePlus AG geschlossen. Bitte prüfen Sie, ob Sie dem Vertrag beitreten werden, um wie gewohnt die Versorgung direkt mit der SBK abzurechnen. 

Hier finden Sie die Eckdaten zu unserem Beitrittsvertrag: Im Vertrag ist eine monatliche Pauschale in Höhe von 23,80 € brutto geregelt. Einsicht in die Vertrags- und Beitrittsunterlagen erhalten Sie nach Registrierung unter https://vergabeportal.gwq-serviceplus.de/hilfsmittel/registrierung 

Für Detailfragen zum Vertragsinhalt steht Ihnen die GWQ montags bis freitags in der Zeit von 10 bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 0211-758498599 oder E-Mail vertragsbeitritt@gwq-serviceplus.de zur Verfügung. 

Voraussetzung für einen Vertragsbeitritt ist, dass Sie zur ordnungsgemäßen sowie fachgerechten Leistungserbringung befähigt sind. Dies ist im Rahmen des sogenannten Präqualifizierungsverfahrens nachzuweisen (§ 126 Abs. 1 SGB V). Dabei erfolgt die Prüfung der Einhaltung der Anforderungen durch entsprechende Präqualifizierungsstellen, die nach erfolgter Präqualifizierung hierüber einen Nachweis ausstellen, der dem Vertragsbeitritt in Kopie beizufügen ist. Nähere Einzelheiten zum Ablauf der Präqualifizierung finden Sie auf der Homepage des GKV-Spitzenverbands. Sofern Sie bereits präqualifiziert sind, ist kein erneutes Verfahren durchzuführen.

Eine Abrechnung erfolgt wie gewohnt zu den genannten Vertragskonditionen zwischen Ihnen und der SBK bzw. unserem Abrechnungsdienstleister DAVASO GmbH. Die hierfür wichtigen Abrechnungsdaten finden Sie hier zusammengefasst: https://www.davaso.de/service/kostentraegerverzeichnis/#/SBK_SIEMENSBETRIEBSKRANKENKASSE/_302_301A_SGB_V/HILFSMITTEL 

Wenn Sie sich gegen einen Beitritt zu unserem Vertrag Anlage A53 entscheiden, übergeben Sie die Versorgung bitte direkt in die Hände eines bewährten Vertragspartners, der die Beratung, die Bemusterung und die Belieferung übernimmt. In diesem Fall schicken sie bitte die ärztliche Verordnung (gerne als Jahresverordnung) an einen unserer Vertragspartner (siehe Download unten auf dieser Seite). Die Abrechnung entfällt dann ebenfalls für Sie – die übernimmt dann der Vertragspartner.

Unser Tipp: Lassen Sie bitte in jedem Fall jeweils eine Jahresverordnung ausstellen.

Haben Sie Fragen zum weiteren Vorgehen? Wir stehen Ihnen gerne mittwochs bis freitags in der Zeit von 9 bis 13 Uhr zur Verfügung. Nutzen Sie hierfür kostenfrei unsere Inkontinenz-Servicehotline 0800 072 572 570 50 oder rund um die Uhr unsere E-Mail-Adresse inkontinenz@sbk.org.

Bittete halten Sie bei Rückfragen Ihr Institutionskennzeichen bereit. 

Hier finden Sie die aktuelle Vertragspartnerliste der Vertragsanlage A53 für den Bereich der aufsaugenden Inkontinenzhilfen bundesweit der SBK. Diese Liste hat den Stand Januar 2022 und wird regelmäßig aktualisiert:

Vertragspartnerliste aufsaugende Inkontinenzhilfen, Stand 06. Januar 2022

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