Vertrag zur Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen in Pflegeeinrichtungen

Informationen für Pflegeheime: Möglichkeiten für die Abrechnung der Versorgung von SBK-Kunden

Wir haben die bisherigen Verträge zur Versorgung unserer Kunden in stationären Pflegeeinrichtungen mit aufsaugenden Inkontinenzprodukten beendet. Vor diesem Hintergrund weisen wir bundesweit auf einen bestehenden Beitritts-Vertrag (§127 Abs. 2 Sozialgesetzbuch V) hin. 

Sie sind eine Pflegeeinrichtung und versorgen einen SBK-Kunden mit den genannten Hilfsmitteln?

Dann beachten Sie bitte diese wichtige Information: Ab dem Frühjahr 2021 kann je nach Bundesland eine Abrechnung nicht mehr wie bisher erfolgen. Selbstverständlich stellen wir auch in Zukunft die Versorgung unserer SBK-Kunden mit qualitätsgesicherten, aufsaugenden Inkontinenz-Produkten sicher. Dazu bieten wir Ihnen folgende zwei Optionen für die künftige Versorgung an. Bitte entscheiden Sie sich künftig für eine der beiden folgenden Möglichkeiten:  
 

Haben Sie Fragen zum weiteren Vorgehen? Wir stehen Ihnen gerne mittwochs bis freitags in der Zeit von 9 bis 13 Uhr zur Verfügung. Nutzen Sie hierfür kostenfrei unsere Inkontinenz-Servicehotline 0800 072 572 570 50 oder rund um die Uhr unsere E-Mail-Adresse inkontinenz@sbk.org.

Bittete halten Sie bei Rückfragen Ihr Institutionskennzeichen bereit. 

Hier finden Sie die aktuelle Vertragspartnerliste der Vertragsanlage A53 für den Bereich der aufsaugenden Inkontinenzhilfen bundesweit der SBK. Diese Liste hat den Stand Januar 2022 und wird regelmäßig aktualisiert:

Vertragspartnerliste aufsaugende Inkontinenzhilfen, Stand 06. Januar 2022 PDF, 402 KB