#fairerfonds: Beratungen zum FKG prägten das Jahr 2019

Auf dem Weg zu einem fairen Kassenwettbewerb

Aus finanzpolitischer Sicht war das Jahr 2019 durch die parlamentarischen Beratungen zum Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz (FKG) geprägt, das im Februar 2020 verabschiedet wurde. Im Mittelpunkt des Regelwerks stehen Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA). Dieser ist das zentrale Instrument für den Finanzausgleich zwischen den einzelnen gesetzlichen Krankenkassen. Er soll unter anderem eine Risikoselektion vermeiden und eine finanzielle Benachteiligung von Kassen mit einer vermeintlich „teureren“ Versichertenstruktur, zum Beispiel mit vielen oder versorgungsintensiven Krankheiten, verhindern.

 

 Ein fairer Wettbewerb – so unsere Überzeugung – ist ein Wettbewerb, der die Bedürfnisse der Versicherten […] in den Mittelpunkt stellt.

Wettbewerb ist Voraussetzung für Qualität

Ein funktionierender Morbi-RSA schafft die Grundlage für einen fairen Wettbewerb zwischen den Kassen, der Raum für Qualität und Innovation lässt. Deshalb ist eine kontinuierliche Evaluation und Weiterentwicklung des Finanzausgleichs so wichtig. Ein fairer Wettbewerb – so unsere Überzeugung – ist ein Wettbewerb, der die Bedürfnisse der Versicherten und die Solidargemeinschaft in den Mittelpunkt stellt. Es geht darum, die Beiträge der Einzelnen in ihrem und im Sinne der Versichertengemeinschaft nachhaltig zu nutzen. Das funktioniert aber nur, wenn die finanziellen Bedingungen dies erlauben und die Kosten für die Versorgung von Versicherten „fair“ ausgeglichen werden. Dazu gehört beispielsweise die besondere Berücksichtigung von regionalen Versorgungsstrukturen. Zentral ist zudem die Verhinderung von Manipulationen, die den Ausgleich zugunsten einzelner Kassen beeinflussen und so den Wettbewerb beeinflussen. Das FKG setzt richtigerweise bei diesen Punkten an.

Die Neuerungen des FKG

Unter anderem werden eine Regionalkomponente und ein Risikopool für die Angleichungen der Wettbewerbsbedingungen eingeführt. Die Regionalkomponente sorgt dafür, dass zukünftig die regionalen Unterschiede bei den Versorgungskosten stärker berücksichtigt werden. Das haben wir seit Jahren gefordert. Mit dem Hochrisikopool bekommen die Krankenkassen zukünftig bis zu 80 Prozent ihrer Ausgaben aus dem Gesundheitsfonds zurück, wenn ein Krankheitsfall mehr als 100.000 Euro im Jahr kostet. Für die Investition in Präventionsmaßnahmen erhalten Kassen erstmals einen Ausgleich aus dem Fonds. Zudem wird das sogenannte Krankheits-Vollmodell eingeführt. Damit werden zukünftig die Kosten für die Behandlung von insgesamt 300 Diagnosen anstatt wie bisher 50 bis 80 bei der Berechnung der Zuweisung berücksichtigt. Und nicht zuletzt wird eine Manipulationsbremse eingeführt. Diese sieht vor, sämtliche Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für eine Diagnose für alle Krankenkassen zu streichen, wenn es zu Auffälligkeiten bei der Diagnosekodierung, also der Meldung der Diagnose durch Ärzt*innen, kommen sollte.

Weiterentwicklung darf nicht aufhören

Die Auswirkungen dieser Änderungen werden sich erst im Laufe des Jahres 2021 manifestieren. Erst damit wird sich letztendlich bewerten lassen, ob das FKG den fairen Wettbewerb maßgeblich vorangebracht hat. Eine regelmäßige Bewertung der Entwicklung und Anpassung der Regelungen des Finanzausgleichs wird jedoch weiterhin unerlässlich sein.