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Für die Behandlung von chronischen Schmerzen an Lendenwirbelsäule und Knie übernimmt die SBK die Akupunktur
Die Akupunktur kommt aus der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM). Sie geht von Lebensenergien im Körper aus, die auf bestimmten Bahnen zirkulieren – den so genannten Meridianen.
Da ein gestörter Energiefluss Erkrankungen verursachen kann, stimuliert man bei der Akupunktur mit feinen Nadeln bestimmte Punkte der Meridiane. Als besonders hilfreich hat sich diese Methode bei der Behandlung von chronischen Schmerzen erwiesen.
Bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule und chronischen Knieschmerzen durch Gonarthrose (Arthrose des Kniegelenks) ist eine Akupunktur-Behandlung belegbar sinnvoll und wird daher von Ihrer SBK übernommen.
Sie können einen Arzt, der zur Akupunkturbehandlung qualifiziert ist, direkt aufsuchen. Die Vorlage Ihrer Gesundheitskarte genügt.
Sie können bis zu zehn Akupunktursitzungen erhalten, die innerhalb von maximal sechs Wochen stattfinden sollten. In ärztlich begründeten Ausnahmefällen kann auf bis zu 15 Sitzungen innerhalb von maximal zwölf Wochen erhöht werden. Eine erneute Behandlung darf frühestens zwölf Monate nach Abschluss einer Akupunkturbehandlung erfolgen.
Falls Sie eine Akupunktur-Behandlung von einem Privatarzt oder Heilpraktiker in Anspruch nehmen, dürfen wir die Kosten nicht übernehmen. Diese Regelung gilt für jede gesetzliche Krankenkasse – und damit auch für die SBK.