Barrierefreiheitserklärung

Die Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) ist bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Websites der SBK, insbesondere:

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Websites berücksichtigen die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0. mit folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aktuell arbeiten wir daran noch folgende Inhalte barrierefrei zu gestalten:

Sollten Sie darüber hinaus Unterstützung benötigen, steht Ihnen zu den regulären Geschäftszeiten Ihr persönlicher Kundenberater zur Seite.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 21.09.2020 erstellt. Als Grundlage gelten Barrierefreiheitstests des Test- and Integration Center der T-Systems Multimedia Solutions GmbH.

Die Erklärung wurde zuletzt am 05.05.2021 überprüft und aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns über noch bestehende Barrieren informieren oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit einholen, dann nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular.

Durchsetzungsverfahren

Sie haben die Möglichkeit, bei der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes ein Schlichtungsverfahren einzuleiten.

Die Schlichtungsstelle erreichen Sie im Internet auf der Webseite Schlichtungsstelle BGG.

Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der Internetseite Kontakt zur Schlichtungsstelle BGG.