Osteopathie
Die sanfte Heilmethode mit den Händen: Profitieren Sie von der SBK-Kostenbeteiligung.
Die Osteopathie etabliert sich immer mehr als medizinisch anerkannte Ergänzung der Schulmedizin. Allein die Kraft der Hände baut im Körper Blockaden ab und stellt das Gleichgewicht der Körpersysteme wieder her. Dabei spielt die so genannte manuelle Diagnostik und Therapie eine zentrale Rolle. Folgerichtig verzichtet diese ganzheitliche Heilmethode auf Arzneimittel und technische Untersuchungsgeräte. Rückenschmerzen, Verdauungsstörungen oder Kiefergelenksbeschwerden sind nur wenige von zahlreichen möglichen Indikationen für eine osteopathische Behandlung.
Osteopathie für Kinder
Das Wohlbefinden und die Gesundheit Ihres Kindes liegen uns sehr am Herzen. Deshalb können Sie und Ihre ganze Familie als SBK-Kunden dank einer teilweisen Kostenübernahme die klassische Schulmedizin durch die Osteopathie ergänzen. Kinder reagieren in der Regel sehr gut und schnell auf eine osteopathische Behandlung. Deshalb können Kinder bereits ab dem Säuglingsalter bei Wachstumsstörungen, Entwicklungsverzögerungen oder Verdauungsbeschwerden ergänzend zur Schulmedizin osteopathisch behandelt werden.
Alles auf einen Blick
Sie möchten eine Rechnung für eine osteopathische Behandlung einreichen?
Die Rechnung und - falls vorhanden - die ärztliche Bescheinigung laden Sie ganz einfach in der Meine SBK-App oder unter meine.sbk.org hoch.
Osteopathie – Ihre SBK-Vorteile:
- Bei anerkannten Osteopathen erstatten wir Ihnen bis zu sechs Behandlungen im Jahr - 30 € pro Behandlung.
- In der SBK-Osteopathensuche finden Sie qualifizierte Osteopathen in Ihrer Nähe.
- Gerne prüft Ihr persönlicher Kundenberater eine Kostenbeteiligung bei Ihrem Osteopathen, wenn dieser noch nicht in der SBK-Osteopathensuche enthalten ist.
So bekommen Sie Osteopathie:
- Mit unserer SBK-Osteopathensuche finden Sie schnell einen qualifizierten Osteopathen in Ihrer Nähe. Bei diesen ist eine Kostenbeteiligung möglich. Sie haben bereits einen Osteopathen gefunden, der nicht in unserer SBK-Osteopathensuche enthalten ist? Klären Sie bitte mit Ihrem persönlichen Kundenberater, ob wir uns an den Kosten beteiligen können.
- Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Termin bei Ihrem Osteopathen. Fragen Sie bitte bei der Terminvereinbarung nach, ob Ihr osteopathischer Therapeut ein ausgebildeter Arzt, Heilpraktiker oder Physiotherapeut ist. Falls Ihr Osteopath Arzt oder Heilpraktiker ist, benötigen Sie keine ärztliche Bescheinigung und Sie können direkt Ihren osteopathischen Behandlungstermin in Anspruch nehmen. Sollte Ihr osteopathischer Therapeut kein Arzt oder Heilpraktiker sein, benötigen wir von Ihnen zur Erstattung eine formlose ärztliche Bescheinigung oder ein Privatrezept, dass eine osteopathische Behandlung notwendig ist. Vereinbaren Sie in diesem Fall im Vorfeld der Behandlung noch einen Termin bei Ihrem Arzt. Manche Ärzte verlangen für die Ausstellung eines Privatrezepts eine Gebühr. Diese können wir Ihnen leider nicht erstatten.
- Nach der osteopathischen Behandlung erhalten Sie von Ihrem Osteopathen eine Privatrechnung. Diese bezahlen Sie zunächst selbst.
- Die Rechnung und – falls vorhanden – die ärztliche Bescheinigung laden Sie ganz einfach in der Meine SBK-App oder in der Webversion unter meine.sbk.org hoch.
Alternativ senden Sie Ihre Unterlagen per Post an: SBK, 80227 München. - Nach wenigen Tagen bekommen Sie die Erstattung auf Ihr Konto überwiesen.