Beitragsberechnung im Übergangsbereich Juli 2020
Errechnen Sie ganz einfache Ihre Beiträge
Übergangsbereich ab 01.01.2020
Der bundeseinheitlich allgemeine Beitragssatz beträgt zurzeit 14,6 %, der Zusatzbeitrag der SBK 1,3 %. Die Beiträge werden von Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte getragen.
Haben Sie mehrere Beschäftigungen? Kein Problem, der SBK-Beitragsrechner berücksichtigt bis zu fünf gleichzeitige Beschäftigungen.
Möchten Sie auch die Lohnsteuer berechnen? Auf der Seite des Bundesministeriums für Finanzen finden Sie einen ausführlichen Gehaltsrechner.