Studentenjob und Praktikum
Wenn Sie neben dem Studium arbeiten, kann sich das auf Ihre Krankenversicherung auswirken.
Werkstudent und Krankenversicherung
Die Familienversicherung oder den günstigen Studententarif können Sie nur nutzen, wenn Sie während des Semesters nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten.
Möchten Sie mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, ohne dass Ihr Krankenkassenbeitrag steigt? Die Tabelle zeigt Ihnen, was möglich ist:
Dauer | Anrechenbare Jobs (gesamt im Kalenderjahr) | KV, PV, AF | RV |
---|---|---|---|
bis 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage*; Arbeitsstunden pro Woche unerheblich | keine | Versicherungsfreiheit, keine Beiträge | Versicherungsfreiheit, keine Beiträge |
bis 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage*; Arbeitsstunden pro Woche unerheblich | Ja, aber insgesamt nicht mehr als 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage | Versicherungsfreiheit, keine Beiträge | Versicherungsfreiheit, keine Beiträge |
bis 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage*; bis 20 Stunden pro Woche | Ja, insgesamt mehr als 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage | Versicherungsfreiheit, keine Beiträge | Versicherungspflicht; Arbeitgeber und Student zahlen die Beiträge grundsätzlich je zur Hälfte; bei einem Arbeitsentgelt bis 2.000 € monatlich zahlt der Student einen geringeren Beitragsanteil |
bis 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage*; über 20 Stunden pro Woche | Ja, aber insgesamt nicht mehr als 26 Wochen anrechenbare Jobs mit mehr als 20 Stunden pro Woche innerhalb des letzten Jahres | Versicherungsfreiheit, keine Beiträge | Versicherungspflicht; Arbeitgeber und Student zahlen die Beiträge grundsätzlich je zur Hälfte; bei einem Arbeitsentgelt bis 2.000 € monatlich zahlt der Student einen geringeren Beitragsanteil |
Vorteil für Sie: Während der vorlesungsfreien Zeit dürfen Sie auch Vollzeit arbeiten, ohne dass dies Auswirkungen auf Ihre Mitgliedschaft in der Studenten-Krankenversicherung hat.
Hinweis: Die Regelungen für Werkstudenten gelten jedoch nicht für Promotionsstudenten, Gasthörer an Hochschulen oder während eines Urlaubssemesters.
Beiträge zur Sozialversicherung bei Studentenjobs
Auch wenn Ihr Job keine Auswirkungen auf Ihre Krankenversicherung als Student hat, können weitere Beiträge zur Sozialversicherung anfallen:
Minijob und kurzfristige Beschäftigung:
Hier fallen keine weiteren Sozialversicherungsbeiträge an.
Tätigkeit als Werkstudent:
Ihr Job als Werkstudent unterliegt der Rentenversicherungspflicht. Das bedeutet, dass Ihnen direkt vom Gehalt 9,35 % Rentenversicherungsbeitrag abgezogen werden. Den gleichen Prozentsatz zahlt auch Ihr Arbeitgeber an die Rentenversicherung. Ihr Vorteil: Diese Beiträge werden Ihnen als Versicherungszeiten für die spätere Rente angerechnet.
Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung Ihres Studentenjobs:
Wenn Sie wissen wollen, ob Sie als Student Beiträge für die Sozialversicherung und damit auch für die Krankenversicherung zahlen müssen, können Sie Ihren Sozialversicherungsstatus schnell und einfach online prüfen. So erfahren Sie in kürzester Zeit, ob Sie sozialversicherungspflichtig sind oder nicht. Wie das geht, erfahren Sie mit unserem SBK-Werkstudierenden-Tool.
Selbstständige Tätigkeit im Studium
Sie möchten sich als Student selbstständig machen? Dann ist Folgendes wichtig: Damit Ihre günstige Studentenversicherung erhalten bleibt, darf Ihre wöchentliche Arbeitszeit nicht mehr als 20 Stunden betragen und das monatliche Arbeitseinkommen nicht über 1.131,67 € liegen. Bei einem höheren monatlichen Arbeitseinkommen ist eine individuelle Prüfung notwendig. Außerdem dürfen Sie keine Arbeitnehmer beschäftigen.
Familienversicherung und Studentenjob
Die kostenfreie Familienversicherung ist möglich, wenn Ihr regelmäßiges Einkommen nicht höher als 485 € monatlich ist. Alternativ dazu dürfen Sie auch eine kurzfristige Beschäftigung ausüben.
Lesen Sie mehr zur kostenfreien Familienversicherung.